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Maklervertrag - wesentliche Merkmale |
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Unser Vertrag ist idealerweise (aber nicht zwangsläufig) ein Allein-Verkaufsauftrag. Warum das für Sie als Verkäufer wichtig ist können Sie hier nachlesen.
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Es werden die Parteien (Sie als Eigentümer und wir als Immobilienmakler), die Immobilie und der für Sie angestrebte Verkaufserlös genannt.
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Das Erfolgshonorar beträgt nur 3,98 % vom beurkundeten Verkaufspreis, mindestens jedoch 3.980 Euro (jeweils inkl. 19% MwSt.). Das ist lediglich gut die Hälfte der ortsüblichen Maklerprovision von JEWEILS 3,57 % von Käufer UND Verkäufer (= 7,14% insgesamt)!
- Sie entscheiden selbst, ob wir Ihre Immobilie für den Käufer provisionsfrei ( => deutlich mehr Nachfrage) oder (wie meist üblich) provisionspflichtig anbieten, also "Preis X zzgl. 3,98 % Provision". Die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
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Die Vertragslaufzeit beträgt beim Alleinauftrag mindestens 3 Monate und höchstens 6 Monate. Darüber reden wir und einigen uns.
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Entscheiden Sie sich gegen einen Alleinauftrag, etwa weil Sie sich nicht wenigstens für 3 Monate binden möchten - bitteschön: Wir werden gern auch mit einfachem Auftrag für Sie tätig. Sollten Sie dann allerdings einen weiteren Makler beauftragen, ziehen wir uns einfach wieder zurück, denn mehrere Immobilienmakler an der selben Immobilie sind kontraproduktiv.
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Wir verlangen keinen Auslagenersatz, etwa für Zeitungsanzeigen o.ä. Nur wenn Sie während der Vertragslaufzeit eines Alleinauftrages Ihre Verkaufsabsicht zurückziehen oder privat verkaufen, lassen wir uns unseren Aufwand ersetzen.
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Privatverkauf ist also weiterhin möglich, jedoch sollten Sie während unserer Aktivitäten nicht selbst inserieren!
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Sind wir nachweisbar untätig, können Sie den Maklervertrag außerordentlich kündigen. Das gilt zwar ohnehin, auch ohne vertragliche Erwähnung, wir schreiben's aber trotzdem 'rein. Damit es ganz klar ist.
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FAIRPLAY Immobilien - Immobilienmakler Köln - IVD
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