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Maklervertrag - wesentliche Merkmale Drucken E-Mail
  • Mein Vertrag ist idealerweise (aber nicht zwangsläufig) ein Allein-Verkaufsauftrag. Warum das für Sie als Verkäufer wichtig ist können Sie hier nachlesen.

  • Es werden die Parteien (Sie als Eigentümer und ich als Immobilienmakler), die Immobilie und der für Sie angestrebte Verkaufserlös genannt.

  • Das Erfolgshonorar beträgt nur 3,57 % vom beurkundeten Verkaufspreis, mindestens jedoch 3.490 Euro (jeweils inkl. 19% MwSt.).
    Das ist lediglich die Hälfte der ortsüblichen Maklerprovision von jeweils 3,57 % von Käufer und Verkäufer!

  • Sie entscheiden selbst, ob wir Ihre Immobilie für den Käufer provisionsfrei ( => deutlich mehr Nachfrage) oder (wie meist üblich) provisionspflichtig anbieten, also "Preis X zzgl. 3,57 % Provision". Die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

  • Die Vertragslaufzeit beträgt beim Alleinauftrag mindestens 3 Monate und höchstens 6 Monate. Darüber reden wir und einigen uns.

  • Entscheiden Sie sich gegen einen Alleinauftrag, etwa weil Sie sich nicht wenigstens für 3 Monate binden möchten - bitteschön: Ich werde gern auch mit einfachem Auftrag für Sie tätig. Sollten Sie dann allerdings einen weiteren Makler beauftragen, ziehe ich mich einfach wieder zurück, denn mehrere Makler an der selben Immobilie sind kontraproduktiv.

  • Ich verlange keinen Auslagenersatz, etwa für Zeitungsanzeigen o.ä. Nur wenn Sie während der Vertragslaufzeit eines Alleinauftrages Ihre Verkaufsabsicht zurückziehen oder privat verkaufen, lasse ich mir meine Aufwendungen ersetzen.


  • Privatverkauf ist also weiterhin möglich, jedoch sollten Sie während meiner Aktivitäten nicht selbst inserieren!

  • Bin ich nachweisbar untätig, können Sie den Maklervertrag außerordentlich kündigen. Das gilt zwar ohnehin, auch ohne vertragliche Erwähnung, ich schreib's aber trotzdem 'rein. Damit es ganz klar ist.

 

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